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FG Münster Urteil v. - 3 K 1771/11 Erb EFG 2012 S. 2033 Nr. 21

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2ErbStG a.F. § 13a Abs 4 Nr 1

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Leitsatz

1) Die Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG ist bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils nur zu gewähren, wenn der Erwerber Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird.

2) Stehen die Stimmrechte in der Gesellschaft nach Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt uneingeschränkt und in vollem Umfang nur den vor Anteilsübertragung beteiligten Kommanditisten zu, kann der Anteilserwerber (Nießbrauchbesteller) keine Mitunternehmerinitiative entfalten, so dass ihm mangels Mitunternehmerstellung i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Begünstigung nach § 13a ErbStG zusteht.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2338 Nr. 38
EFG 2012 S. 2033 Nr. 21
ErbBstg 2013 S. 94 Nr. 4
ErbStB 2012 S. 323 Nr. 11
KÖSDI 2012 S. 18166 Nr. 12
VAAAE-17034

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FG Münster, Urteil v. 24.05.2012 - 3 K 1771/11 Erb

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