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FG Köln 08.08.2012 9 K 3615/11, NWB 38/2012 S. 3070

Erbschaftsteuer | Unentgeltliches Wohnrecht als begünstigtes Familienheim

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG bleibt u. a. der Erwerb des Eigentums oder Miteigentums an einem bebauten Grundstück durch den überlebenden Ehegatten steuerfrei, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Weitere Voraussetzung ist, dass das Grundstück beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist (sog. Familienheim). Ein Erwerber kann die Steuerbefreiung jedoch nicht in Anspruch nehmen, soweit er das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers auf einen Dritten übertragen muss (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 2 ErbStG). Nach dem findet die Steuerbefreiung für ein Familienheim keine Anwendung, sofern dem überlebenden Ehegatten ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht an einer Wohnung eines den Kindern de...

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