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Bayerisches Landesamt für Steuern 07.08.2012 S 7300.2.1-14/48 St 33, StuB 17/2012 S. 686

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Gebäudeaufwendungen in Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage

Der BFH hat sich in den Urteilen vom - XI R 29/09 NWB LAAAD-94862 (BStBl 2012 II S. 430), XI R 29/10 NWB VAAAD-94863 (BStBl 2012 II S. 438) und XI R 21/10 NWB BAAAD-94861 (BStBl 2012 II S. 434) zum Vorsteuerabzug aus Gebäudeaufwendungen (Herstellungskosten für einen Neubau bzw. Erhaltungsaufwand für ein bereits bestehendes Gebäude) im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) geäußert.

Der BFH geht davon aus, dass das Dach für die Installation der PV-Anlage als Halterung erforderlich ist. Es besteht damit dem Grunde nach ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Herstellung des Gebäudes bzw. der Dachsanierung und der Erzeugung und Einspeisung des mithilfe der PV-Anlage gewonnenen Stroms. Die Urteile sind ausschließlich zu Sachverhalten ergangen, in denen das Gebäude selbst nichtunternehmerisch verwendet worden ist.

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BStBl 2012 I S. 60

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