Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund schwebend unwirksam abgeschlossener Grundstückskaufverträge
Leitsatz
Dass Grundstückskaufverträge unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen worden sind, die lange Zeit nicht eingetreten
ist, hindert nicht an der Grunderwerbsteuerpflicht (hier wegen einer Anteilsvereinigung), sofern die Vertragspartner den Vollzug
der Kaufverträge ins Werk setzen, indem die Auflassungen erklärt werden.
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1572 Nr. 26 EFG 2012 S. 1873 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2012 S. 3149 StBW 2012 S. 921 Nr. 20 UVR 2012 S. 298 Nr. 10 WAAAE-16416
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 05.06.2012 - 8 K 1667/09 GrE
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