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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 86/12 EFG 2012 S. 1586 Nr. 16

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, KStG § 8c Abs. 1, KStG § 8c Abs. 2

Körperschaftsteuer: AdV wegen Verfassungsbedenken

Leitsatz

Die Gewährung von Aussetzung der Vollziehung infolge von Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines angewendeten Gesetzes bedarf wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich eines (besonderen) berechtigten Interesses (im Anschluss an die Rechtspr. des 2. Senats des BFH).

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1586 Nr. 16
KÖSDI 2012 S. 18080 Nr. 10
StBW 2012 S. 969 Nr. 21
SAAAE-16413

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 17.04.2012 - 2 V 86/12

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