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BFH 13.06.2012 I R 41/11, NWB 37/2012 S. 2987

Einkommensteuer | Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte nach dem DBA Österreich 2000

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Art. 17 Abs. 1 Sätze 2 und 3 DBA Österreich 2000 setzt nicht voraus, dass Vergütungen aus einer im anderen Staat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezogen werden. Es muss sich jedoch um Vergütungen handeln, die dem Sportler selbst gezahlt werden. (2) Bei Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte handelt es sich nicht um Einkünfte des Künstlers oder Sportlers (Anschluss an , BStBl 2009 II S. 625).

Anmerkung:

Dieses Verständnis des Art. 17 Abs. 1 und 2 DBA Österreich hat im Streitfall dazu geführt, dass der klagenden österreichischen GmbH ohne Betriebsstätte und ständigem Vertreter in Deutschland für die Einnahmen aus der [i]infoCenter „Steuerabzugsverfahren” NWB RAAAC-47095 Überlassung ihrer Verwertungsrechte aus Sportveranstaltungen im deutschen Fernsehen Steuerfreistellung zu gewähren war.

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