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KSR Nr. 9 vom Seite 10

Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft auf eine Pensionsanwartschaft

BMF nimmt zu steuerlichen Konsequenzen Stellung

Axel Höhmann

Oft wird im Rahmen der Veräußerung einer Kapitalgesellschafts-Beteiligung oder im Sanierungsfall ein Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft seitens des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgesprochen. Der Verzicht hat sowohl auf Ebene der Kapitalgesellschaft als auch beim Gesellschafter steuerliche Relevanz.

Verdeckte Einlage und Zufluss beim Gesellschafter

Der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine werthaltige Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft führt zu einer verdeckten Einlage nach § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Kapitalgesellschaft und zu einem Zufluss von Einnahmen beim Gesellschafter-Geschäftsführer (, BStBl 1998 II S. 307). Diese Grundsätze gelten auch bei einem Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft.

Teilwert der Pensionsanwartschaft

Für die Bewertung der verdeckten Einlage ist auf den Teilwert der Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers abzustellen und nicht auf den gem. § 6a EStG ermittelten Teilwert der Pensionsverbindlichkeit der Kapitalgesellschaft. Der Teilwert ist dabei unter Beachtung der allgemeinen Teilwertermittlungsgrundsätze i...

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