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KSR Nr. 9 vom Seite 8

Rückerwerb von Anteilen an Personengesellschaften

Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG

Frank Schindler

Die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren löst gem. § 1 Abs. 2a GrEStG Grunderwerbsteuer aus, wenn zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Über § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG kommt es auf Antrag bereits dann zur Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von zwei Jahren dergestalt rückgängig gemacht wird, dass ein Übergang von weniger als 95 % der Gesellschaftsanteile verbleibt. Hierfür reicht auch ein teilweiser Rückerwerb der übertragenen Gesellschaftsanteile aus. Voraussetzung ist ferner, dass der ursprüngliche Erwerbsvorgang ordnungsgemäß angezeigt worden ist (§ 16 Abs. 5 GrEStG). Es genügt, wenn der Vorgang innerhalb der Anzeigefristen von § 18 Abs. 3 und § 19 Abs. 3 GrEStG dem Finanzamt in der Weise bekannt wird, dass es die Verwirklichung eines grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestands prüfen kann. Der BFH hält an seiner bisherigen strengeren Rechtsprechung zu den Anzeigepflichten nicht mehr fest.

Fallgestaltung

Die Klägerin ist eine KG mit Grundbesitz in ihrem Gesellschaftsvermögen. An ihr waren ursprünglich mehrere Gesellschafter beteiligt. Einer de...

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