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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 950

Das Zentrale Testamentsregister

Thomas Krause

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-16077 Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wurde zum grundlegend modernisiert. An die Stelle von rund 5.000 Testamentsverzeichnissen bei Standesämtern und der Hauptkartei für Testamente des Amtsgerichts Schöneberg ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (ZTR) getreten. In dieses werden nunmehr die Verwahrangaben zu allen amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen. Hierzu zählen sowohl die Neuregistrierungen wie auch die ca. 15 Mio. Verwahrungsnachrichten (sog. gelbe Karteikarten), die bis zum von den Standesämtern und beim Amtsgericht Schöneberg gesammelt wurden. Diese sind bis Ende 2016 in das ZTR zu überführen. Nach Eintritt des Erbfalls benachrichtigt die Bundesnotarkammer die jeweilige Verwahrstelle einer registrierten Urkunde und das zuständige Nachlassgericht. Im Übrigen kann das ZTR von Notaren und Gerichten im Einzelfall abgefragt werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Erbfolgerelevante Urkunden

[i]Nur Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtlicher Verwahrung sindZu den im ZTR zu registrierenden erbfolgerelevanten Urkunden zählen neben Testamenten und Erbverträgen etwa auch Aufhebungsverträge, Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge, Ehe-...

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