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NWB Nr. 36 vom Seite 2906

Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 1. 1. 2013

[i]Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 10. 8. 2012Bislang können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen von Arbeitgebern, Unternehmern oder deren steuerlichen Vertretern ohne Authentifizierung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Ab dem müssen diese Steuererklärungen zwingend authentifiziert übermittelt werden. Dies ergibt sich aus der ab dem geltenden Fassung des § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung i. V. mit § 150 Abs. 6 AO. Nicht authentifizierte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen können nur noch bis einschließlich angenommen werden.

Das für die authentifizierte Übermittlung benötigte elektronische Zertifikat erhält man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal.

[i]Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmenDas Bayerische Staatsministerium der Finanzen weist mit Schreiben an den Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. vom darauf hin, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann und empfiehlt betroffenen Personen, sich schon jetzt zu registrieren und authentifiziert zu übermitteln.

Hinweis

[i]www.elster.deNähere Informationen zur verpflichtenden Authentifizierung sind unter www.elster.de in der „Benutzergruppe” Unternehmer bzw. A...

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