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Hessisches Finanzgericht  v. - 5 K 133/11

Gesetze: AO § 360 Abs. 3, FGO § 60 Abs. 3, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1

Notwendige Beiladung des getrennt lebenden Kindesvaters im Kindergeldprozess der kindergeldberechtigten Kindesmutter

Leitsatz

  1. Leben Eheleute zunächst in einem gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind zusammen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Obhutsverhältnis so lange aufrechterhalten wird, bis ein Ehegatte die gemeinsame Wohnung endgültig verlässt.

  2. Ist die Kindesmutter von den Eltern als Kindergeldberechtigte bestellt, bleibt sie auch bei Getrenntleben bis zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung Kindergeldberechtigte.

  3. Wird der Kindesmutter das Kindergeld trotz Vorliegens der gemeinsamen Wohnung entzogen, ist in dem dagegen gerichteten Klageverfahren eine Beiladung des Kindesvaters nicht notwendig.

Fundstelle(n):
HAAAE-15932

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht v. 01.06.2012 - 5 K 133/11

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