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FG Baden-Württemberg  v. - 12 K 3606/11 EFG 2012 S. 2027 Nr. 21

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 1601

Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht des kindergeldberechtigten Pflegers/Betreuers gegenüber dem volljährigen behinderten Kind

Leitsatz

1. Die Voraussetzungen für eine Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG liegen nicht vor, wenn der Kindergeldberechtigte in seiner Funktion als Pfleger/Betreuer dem Kind zwar Unterhalt gewährt, es an einer Verletzung der Unterhaltspflicht mangels gesetzlicher Unterhaltpflicht jedoch fehlt.

2. Eine analoge Anwendung des § 74 Abs. 1 EStG kommt nicht in Betracht, wenn die Kindergelberechtigung nicht an eine aufgrund des Kindschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht anknüpft, sondern bei Pflegekindern auf der familien- und elternähnlichen Betreuungs- und Versorgungssituation beruht.

3. Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 8
DStRE 2013 S. 347 Nr. 6
EFG 2012 S. 2027 Nr. 21
OAAAE-15921

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FG Baden-Württemberg v. 14.06.2012 - 12 K 3606/11

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