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FG Münster Urteil v. - 1 K 602/09 E,G,U EFG 2012 S. 1894 Nr. 20

Gesetze: AO § 158, AO § 162, AO § 173 Abs 1 Nr 1

Verfahren:

Neue Tatsache bei nur rechnerisch geführter Kasse

Leitsatz

1) Stellt das FA im Rahmen einer Außenprüfung fest, dass ein Imbissbetrieb die Kasse nur rechnerisch geführt hat, die Buchführung somit formell ordnungswidrig ist und nicht nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen ist, können die im Wege der Schätzung hinzugeschätzten Umsätze und Gewinne in Änderungsbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO berücksichtigt werden.

2) Bereits der tatsächliche Zustand der Kasse ist als neue Tatsache anzusehen.

Fundstelle(n):
DStRE 2014 S. 47 Nr. 1
EFG 2012 S. 1894 Nr. 20
StBW 2012 S. 824 Nr. 18
DAAAE-15916

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FG Münster, Urteil v. 08.05.2012 - 1 K 602/09 E,G,U

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