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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 18 | Verbindliche Auskunft: Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass Steuerpflichtige keinen Anspruch darauf haben, dass die inhaltliche Richtigkeit einer verbindlichen Auskunft (§ 89 AO) gerichtlich umfassend überprüft wird. Das sei auch nicht erforderlich, da eine verbindliche Auskunft keine Bindungswirkung für die Steuerfestsetzung entfaltet, wenn sie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen rechtswidrig ist.

Unser nächstes Thema ist nun die verbindliche Auskunft nach § 89 AO.

Das Finanzgericht Köln hatte vor kurzem die Auffassung vertreten: Eine negative verbindliche Auskunft kann in vollem Umfang von einem Finanzgericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt widersprochen. Ein Steuerpflichtiger hat danach keinen Anspruch darauf, dass die inhaltliche Richtigkeit einer verbindlichen Auskunft gerichtlich umfassend überprüft wird. Das sei auch nicht erforderlich. Die verbindliche Auskunft entfalte schließlich keine Bindungswirkung für die Steuerfestsetzung, wenn sie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen rechtswidrig ist. Die rechtliche Einordnung des zu beurteilenden Sachverhalts muss, so der BFH, in sich schlüssig sein. Sie darf nicht evident rechtsfehlerhaft s...

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