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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 12 | Kinderbetreuung: Fahrtkosten-Erstattung ist steuerlich absetzbar

Beaufsichtigen Großeltern unentgeltlich ihre Enkel und bekommen sie lediglich die Fahrtkosten ersetzt, können die Eltern die erstatteten Beträge nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg dennoch als Kinderbetreuungskosten absetzen. Zudem informieren wir Sie über die Entscheidung des BFH, wonach die Beschränkung des Abzugs erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Um Betreuungskosten geht es auch im nächsten Urteil. Diesmal aber um die Betreuung von Kindern. Interessante Steuersparmöglichkeiten eröffnet hier ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg .

Im Streitfall betreuten Großmütter ihre Enkel. Eine Gegenleistung bekamen sie dafür nicht. Lediglich die Fahrtkosten wurden ersetzt. Mit 0,30 € je Kilometer. Das hatten die Eltern des Kindes und die Großmütter so schriftlich vereinbart. Das Finanzamt erkannte die Kosten jedoch nicht an. Es handele sich um eine reine Gefälligkeit auf familiärer Grundlage. Die Vereinbarung halte einem Fremdvergleich nicht stand. Ein fremder Babysitter hätte auch für die Betreuung selbst ein Honorar gefordert.

Das FG Baden-Württemberg sah dies nicht so streng. Die Fahrtk...

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