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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 854/10 EFG 2012 S. 1975 Nr. 20

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a

Ermäßigter Steuersatz auch für Restaurations- und Unterhaltungsleistungen bei Kombifahrten

Leitsatz

Der ermäßigte Steuersatz für Beförderungsleistungen von Personen mit Schiffen ist auch auf die im Rahmen von sog. Kombifahrten erbrachten Restaurations- und Unterhaltungsleistungen anzuwenden, weil eine einheitliche Beförderungsleistung vorliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1975 Nr. 20
KÖSDI 2012 S. 18164 Nr. 12
UStB 2012 S. 317 Nr. 11
LAAAE-15598

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.03.2012 - 2 K 854/10

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