Kindergeldanspruch einer polnischen Saisonarbeiterin, Anwendbarkeit der VO (EWG) 1408/71 außerhalb der Zeiträume der Tätigkeit
im Inland
Leitsatz
Die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird in den Zeiträumen, in denen eine polnische Saisonarbeiterin nicht sozialversicherungspflichtig
im Inland als Arbeitnehmer tätig war, nicht durch die die VO (EWG) 1408/71 verdrängt.
Auch die Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 EStG begründet deshalb in diesen
Zeiträumen keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn für das in Polen wohnhafte Kind dem deutschen Kindergeld vergleichbare polnische
Familienleistungen gewährt wurden.
§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 EStG ist nicht verfassungswidrig und verstößt auch nicht gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAE-15018
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.10.2011 - 7 K 705/11 Kg
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