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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 117/11 EFG 2012 S. 2074 Nr. 21

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, AO § 68 Nr. 3 Buchst. c

Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG.

  2. Bei Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG ist neben der unionsrechtlichen Grundlage zu berücksichtigen, dass grds. der normale Steuersatz gilt und der ermäßigte Steuersatz die Ausnahme ist. Tatbestandsmerkmale, die zur Ausnahme führen, sind daher eng auszulegen.

  3. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Umsatzerlöse eines Integrationsprojektes i.S.d. § 68 Abs. 3 Buchst. c AO verlangt, dass im Zeitpunkt der Verwirklichung der Erlöse die 40 %-ige Beschäftigungsquote des § 68 Abs. 3 Buchst. c AO erfüllt ist.

  4. Für eine Anlaufphase zum Aufbau des Integrationsunternehmens gelten keine Ausnahmen.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2074 Nr. 21
PAAAE-15014

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.06.2012 - 5 K 117/11

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