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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 257/10

Gesetze: AO § 370, AO § 71

Haftungsbescheid: Nacherklärung von Kapitaleinkünften bei vortragsfähigem Verlustabzug

Leitsatz

  1. Grds. kann durch die Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Verlustabzugs der Tatbestand einer Steuerhinterziehung verwirklicht werden, selbst wenn es nicht zu einer Verkürzung der Steuer gekommen ist.

  2. Die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners nach § 71 AO setzt aber voraus, dass dem Steuergläubiger durch die Beteiligung an der Tat ein Schaden entstanden ist.

  3. Bei Bestehen eines ausreichend hohen vortragsfähigen Verlustabzugs führt die Nacherklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen daher mangels Schadens nicht zu einer Haftung als Steuerhinterzieher.

Fundstelle(n):
PStR 2012 S. 210 Nr. 9
WAAAE-14994

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.06.2012 - 11 K 257/10

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