Arbeitshilfe Januar2014

Einmalige Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen

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Im Streitjahr 2008 bezogene einmalige Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung für Beiträge vor 2005 als nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuernde sonstige Einkünfte; Auslegung des Merkmals „andere Leistungen”; scheidet eine Besteuerung mangels wiederkehrender Zahlungen in gleichbleibender Höhe und gleichmäßigen Zeitabständen aus; Verfassungsmäßigkeit eines fehlenden Bestandsschutzes zur Steuerfreiheit von Altverträgen; Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAE-14738