Arbeitshilfe Februar 2015

Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung führt nicht zur verdeckten Gewinnausschüttung

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Stellt die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberbeiträge irrtümlich gezahlt wurden, eine freigiebige Zuwendung des Arbeitgebers dar, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAE-14735