Arbeitshilfe - Stand: 05.02.2014

Änderung einer Anrechnungsverfügung – Zahlungsverjährung

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Zahlungsverjährung bei Änderung der Anrechnungsverfügung eines (Folge-) Einkommensteuerbescheids:

Gelten die allgemeinen Regeln der Zahlungsverjährung, wenn die Anrechnungsverfügung auf den Feststellungsbescheid und den Einkommensteuerbescheid aufgeteilt ist? -

Beginnt mit der erstmaligen Bekanntgabe der ersten Anrechnungsverfügung die fünfjährige Zahlungsverjährungsfrist und wird diese durch spätere, innerhalb der 5-Jahresfrist mögliche Änderungen nicht neu in Gang gesetzt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
JAAAE-14728