Änderung einer Anrechnungsverfügung – Zahlungsverjährung
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Zahlungsverjährung bei Änderung der Anrechnungsverfügung eines (Folge-) Einkommensteuerbescheids:
Gelten die allgemeinen Regeln der Zahlungsverjährung, wenn die Anrechnungsverfügung auf den Feststellungsbescheid und den Einkommensteuerbescheid aufgeteilt ist? -
Beginnt mit der erstmaligen Bekanntgabe der ersten Anrechnungsverfügung die fünfjährige Zahlungsverjährungsfrist und wird diese durch spätere, innerhalb der 5-Jahresfrist mögliche Änderungen nicht neu in Gang gesetzt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
JAAAE-14728