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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 3767/10 F EFG 2012 S. 1876 Nr. 19

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1 Satz 1, KStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KStG § 9 Abs. 2 Satz 1, KStG § 14 Abs. 1 Satz 1, KStG § 17

Höchstbetrages für den Spendenabzug i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG - Berücksichtigung des Einkommens einer Organgesellschaft

Leitsatz

  1. Bei der Ermittlung des Höchstbetrages für den Spendenabzug i. S des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist das Einkommen einer Organgesellschaft nicht zu berücksichtigen.

  2. Rechtsgrundlage für die Abzugsfähigkeit von Spenden bei Stiftungen ist § 9 KStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2013 S. 666 Nr. 11
EFG 2012 S. 1876 Nr. 19
Ubg 2013 S. 395 Nr. 6
HAAAE-14707

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.06.2012 - 6 K 3767/10 F

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