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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 939/10 U EFG 2012 S. 1889 Nr. 19

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c, SGB V § 92, SGB V § 124 Abs. 2

Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen einer Tomatis-Therapeutin

Leitsatz

  1. Umsätze einer selbständigen Heilpädagogin aus Therapieleistungen der Audio-Psycho-Phonologie nach der Tomatis-Methode sind nicht als ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. des § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei.

  2. Eine freiwillige Kostentragung durch die Krankenkassen im Einzelfall reicht nicht aus, um den nach § 4 Nr. 14 UStG erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweis zu erbringen.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1889 Nr. 19
DAAAE-14688

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.10.2011 - 1 K 939/10 U

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