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IWB 15/2012 S. 539

Großbritannien | Definition von Umweltsteuern

[i]Kfz-Steuer, Verbrauchsteuer auf Treibstoffe und Flugticketsteuer dienen der EinnahmenerzielungNach dem Schreiben vom 16. 7. 2012 des britischen Finanzministeriums, dem HM Treasury, werden Umweltsteuern definiert als Steuern, die mit den Umweltzielen der Regierung in Einklang stehen, strukturell geeignet sind und einen Wechsel zu einem verbesserten Umweltverhalten bewirken. Als Umweltsteuern gelten die Klimaabgabe, die Umweltabgabe auf Granulate, die Deponieabgabe, der EU-Emissionshandel, die Verringerung der Kohlenstoffemissionen durch energieeffiziente Maßnahmen und die Kohlenstoffabgabe. Im Gegensatz dazu ist bei der Kfz-Steuer, der Verbrauchsteuer auf Treibstoffe und der Flugticketsteuer die Einnahmenerzielung der Hauptzweck.

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