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BFH 21.06.2012 IV R 1/08, StuB 15/2012 S. 602

Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999

(1) Wird ein Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens teilentgeltlich in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft übertragen, ist der Vorgang insoweit als Entnahme zu beurteilen, als das Entgelt hinter dem Teilwert des Wirtschaftsguts zurückbleibt. (2) Im Veranlagungszeitraum 1999 war eine derartige Entnahme nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 nicht mit dem Buchwert zu bewerten. (3) Die Anwendung des § 6 Abs. 5 EStG 1999 auf eine im Dezember 1998 angebahnte und im Februar 1999 vollzogene Übertragung verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Bezug: § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 5, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG 1999; Art. 20 Abs. 3 GG).

Praxishinweise

(1) Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 1999 EStG war „bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, ...

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