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Regelmäßige Großinspektion bei Leasingobjekten
I. Sachverhalt
Die Fluglinie F least ab ein neues Flugzeug für sieben Jahre. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Flugzeugs beträgt 20 Jahre. Alle fünf Jahre ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Großinspektion und Generalüberholung (nachfolgend: einheitlich als Inspektion bezeichnet) fällig, die Kosten von 5 Mio € verursacht.
Inspektionen während der Laufzeit des Leasingvertrags sind von F durchzuführen. Zur Absicherung dieser Verpflichtung erhält der Leasinggeber als Kaution neben der normalen Leasingrate eine jährlich, jeweils zum 30. 6. zu leistende Zahlung von 1 Mio €. Mit Erledigung der Inspektion und Überholung wird die Kaution zurückgewährt.
Endet der Leasingvertrag aus ordentlichen oder außerordentlichen Gründen während eines noch laufenden Fünf-Jahres-Inspektionsintervalls, hat F die anteiligen Inspektionskosten in der Weise zu tragen, dass die geleistete Kaution verfällt. Bei einem planmäßigen Vertragsende nach sieben Jahren würde demnach ein Betrag von 2 Mio € verfallen.
Das wirtschaftliche Eigentum am Flugzeug bleibt beim Leasinggeber (operating lease).
II. Fragestellung
Kann/Muss F die Inspektionskosten durch Bildung einer Rücks...