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KSR Nr. 8 vom Seite 5

Sanierungsmaßnahmen an der selbst genutzten Wohnung

Voraussetzungen für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen

Bernhard Paus

Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von oder Schadensbeseitigung an „existentiell notwendigen” Gegenständen können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen sein (R 33.2 EStR). In drei Urteilen hat der BFH die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung und die Maßstäbe für eine etwaige Begrenzung des Abzugs präzisiert.

Asbest, Echter Hausschwamm und „unzumutbare” Geruchsbelästigung

Restlos überzeugt hat den BFH allein die (anerkennende) Entscheidung des Finanzgerichts zum Fall des Echten Hausschwamms: Die Bewohnbarkeit des 1900 errichteten Gebäudes war gefährdet und die Vorinstanz hatte die übrigen Voraussetzungen ausreichend geprüft. In den beiden anderen Fällen hat der BFH die Vorentscheidungen aufgehoben und weitere Ermittlungen verlangt. Dabei ging es um eine Sanierung des Dachs (Neueindeckung mit Ziegeln anstelle von Asbestzement-Wellplatten) und um die Erneuerung der Außenfassade wegen (angeblich) unzumutbarer Geruchsbelästigung, weil die alte Fassade vor mehr als drei Jahrzehnten mit inzwischen für unzulässig erklärten Holzschutzmitteln behandelt worden war.

Zu prüfende Voraussetzungen, zu fordernder Nachweis

„Entwarnung” gibt ...

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