Herbert Schleder, Michael Myßen, Arlett Feierabend, Andreas Kerst

Steuerrecht der Vereine

10. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55883-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-42970-5

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Steuerrecht der Vereine (10. Auflage)

F. Lohnsteuer

Literatur: Geserich, Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten, ; Harder-Buschner, Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011, ; Nacke, Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler und Sportler, .

1. Verein als Arbeitgeber

1191Vereine beschäftigen häufig Arbeitnehmer. Das können z. B. ein hauptberuflicher Geschäftsführer oder nebenberufliche Übungsleiter, Raumpflegerinnen oder Sportler sein. Auch Mitglieder, die z. B. bei Vereinsfesten arbeiten und dafür eine Bezahlung erhalten, sind dann insoweit Arbeitnehmer ihres Vereins.

1192Ist ein Verein Arbeitgeber, hat er bestimmte steuerrechtliche Pflichten zu beachten. Er muss Lohnsteuer einbehalten, sie beim Finanzamt anmelden und abführen. Daneben muss er auch die Pflichten beachten, die ihm das Sozialversicherungsrecht auferlegt.

1193Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist vergleichbar mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber (Verein) haftet aber für die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Das Finanzamt nimmt, wenn Lohnsteuer zu Unrecht nicht abgeführt ...

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