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infoCenter (Stand: April 2021)

Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung

Dr. Thies Lentfer und Prof. Dr. Stefan C. Weber

I. Grundlagen

Das IDW setzt ISA 240 und ISA 250 in IDW PS 210 für den deutschen Rechtskreis um, solange diese nicht gem. § 317 Abs. 5 HGB unmittelbar anwendbar sind. Die Konsequenzen (Prüfungsausweitung, Mitteilungs- und Berichtspflichten) einer Feststellung von Unregelmäßigkeiten ergeben sich anhand der Einordnung in folgender Kategorisierung nach ihrem Einfluss auf die Rechnungslegung. Falsche Angaben in der Rechnungslegung können sich aus

  • unbeabsichtigten Unrichtigkeiten und aus

  • beabsichtigten Verstößen (Täuschungen sowie Vermögensschädigungen und sonstige Gesetzesverstöße)

ergeben.

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