Praxis-Leitfaden Umsatzbesteuerung 2012
1. Aufl. 2012
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XIV. Besteuerungsverfahren
1. Allgemeines
Die Umsatzsteuer ist u. a. eine Veranlagungssteuer, wie z. B. die Einkommensteuer.
Der Unterschied zu anderen Veranlagungssteuern besteht jedoch darin, dass der Unternehmer die Steuern selbst zu berechnen und dem Finanzamt anzumelden hat, § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG.
2. Umsatzsteuer-Jahreserklärung
[i]Besteuerungszeitraum ist das KalenderjahrBesteuerungszeitraum ist gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG das Kalenderjahr.
Wurde die unternehmerische Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, ist der entsprechend kürzere Zeitraum maßgebend.
Der Unternehmer hat gem. § 18 Abs. 3 UStG für jedes Kalenderjahr auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck eine Steuererklärung abzugeben, in der die zu entrichtende Steuer oder der Überschuss, der sich zu seinen Gunsten ergibt, selbst zu berechnen ist.
Ergibt sich aufgrund der Steuererklärung eine Abschlusszahlung, so ist diese innerhalb eines Monats nach Abgabe der Steuererklärung zu entrichten und zwar ohne, dass das Finanzamt einen Steuerbescheid erteilt oder separat zur Zahlung auffordert (§ 18 Abs. 4 UStG).
Wurde ein Überschuss errechnet, wird dieser vom Finanzamt erstattet.
3. Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Vorauszahlungen
Unabhängig von der USt-Jahr...