Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 23.5.2012 IX R 2/12, BBK 15/2012 S. 679

Steuerrecht | Bauzeitzinsen als Herstellungskosten

Nach dem BFH können Bauzeitzinsen auch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG zu den Herstellungskosten gehören. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zinsen nicht als Werbungskosten abgezogen werden konnten, weil der Steuerpflichtige zunächst keine Vermietungsabsicht hatte.

[i]Einbeziehungswahlrecht des § 255 HGB im Bereich von V + V offenDer BFH lässt hingegen dahingestellt, ob im Bereich des § 21 EStG das Einbeziehungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB für Bauzeitzinsen uneingeschränkt gilt. Offen bleibt also, ob der Steuerpflichtige statt des Werbungskostenabzugs die Herstellungskosten und damit die spätere AfA erhöhen kann . Das BFH-Urteil ermöglicht die Zuordnung zu den Herstellungskosten ausdrücklich nur dann, wenn der Werbungskostenabzug nicht gegeben war.

Beispiel

A beginnt 2001 mit der Errichtung eines Gebäu...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen