Arbeitshilfe Mai 2013

Kindergeldanspruch einer polnischen Saisonarbeiterin in Deutschland

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Anwendung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der Geltendmachung von Kindergeldansprüchen durch EU-Angehörige:

Hat eine polnische Staatsangehörige, die als Saisonarbeiterin vorübergehend in Deutschland beschäftigt war und als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wurde, Anspruch auf Kindergeld, obwohl sie für denselben Zeitraum Kindergeld in Polen erhalten hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB LAAAE-14201