Arbeitshilfe Mai 2015

Erziehungsgelder, die ein privater Verein an eine Erzieherin im Rahmen eines Jugendhilfeprojekts leistet

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Sind die an eine selbständige Erzieherin ausgezahlten Erziehungsgelder keine steuerfreien Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG, sondern steuerpflichtige Einnahmen i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn es sich bei den Zahlungen einer Stadt an einen privaten Verein, aus denen dieser die an die Erzieherin im Rahmen eines Jugendhilfeprojekts geleisteten Erziehungsgelder für die Betreuung eines Jugendlichen finanziert, um Pflegesätze für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII handelt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAE-14196