Arbeitshilfe Juni 2013

Beteiligungskorrekturgewinn nach § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995

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Ist im Falle der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft nach vorangegangener Verschmelzung zweier Schwestergesellschaften bei der Gewinnermittlung der Muttergesellschaft, der Klägerin, ein Hinzurechnungsbetrag nach § 12 Absatz 2 Satz 2 UmwStG 1995 zu berücksichtigen? - Ist eine Hinzurechnung nach § 12 Absatz 2 Satz 2 UmwStG 1995 nicht nur im Falle der Aufwärtsverschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft vorzunehmen, sondern immer dann, wenn das Übernahmeergebnis gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 UmwStG 1995 außer Ansatz bleibt und die zuvor teilwertberichtigten Anteile untergehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAE-14163