Arbeitshilfe Oktober 2014

Festsetzung der spanischen Erbschaftsteuer: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 21 und 63 AEUV sowie die Art. 28 und 40 EWR-Abkommen

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Es wird beantragt, festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 21 und 63 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie den Art. 28 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ( EWR ) verstoßen hat, dass es in der steuerrechtlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften Unterschiede eingeführt hat zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Rechtsnachfolgern und Beschenkten, zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erblassern sowie zwischen Schenkungen und ähnlichen Verfügungen über in Spanien und außerhalb Spaniens belegenes unbewegliches Vermögen.

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB GAAAE-14139