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BFH 22.12.2011 III R 70/09, NWB 31/2012 S. 2524

Einkommensteuer | Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei Aufnahme der Pflegeperson in den Haushalt des Pflegekinds

Nach dem liegt ein Pflegekindschaftsverhältnis i. S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht vor, wenn das Pflegekind die Pflegeperson in seinen Haushalt aufnimmt. Das Gesetz verlangt die Aufnahme des Pflegekinds in den Haushalt des Steuerpflichtigen oder Kindergeldberechtigten. Dieses muss in einer eigenen Wohnung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen und sich persönlich und finanziell an der Haushaltsführung beteiligen. Der Steuerpflichtige (Kindergeldberechtigte) muss Eigentum oder Besitz an der Wohnung haben.

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