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BGH 20.6.2012 XII ZB 99/12, NWB 31/2012 S. 2529

Betreuungsrecht | Keine Zwangsmedikation im Rahmen der Unterbringung

Der BGH hat seine Rechtsprechung aufgegeben, nach der Zwangsbehandlungen im Rahmen einer Unterbringung möglich waren. Nach dem Gesetzeswortlaut darf ein Betreuer eine Person mit Genehmigung des Betreuungsgerichts u. a. unterbringen, wenn dies zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, um eine Heilbehandlung durchzuführen und wenn der Betreute deren Notwendigkeit aufgrund seiner Erkrankung nicht erkennen kann (§ 1906 Abs. 1 BGB). Diese Befugnis umfasste nach der bisherigen Rechtsprechung auch das Recht, bei Bedarf einen der ärztlichen Maßnahme entgegenstehenden Willen des Betroffenen zu überwinden. Daran hält der BGH nicht mehr fest und begründet dies mit der jüngsten Rechtsprechung des BVerfG zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug, nach der eine solche nur auf der [i]BVerfG, Urteil vom 23. 3....

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