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StuB 14/2012 S. 567

Keine Existenzvernichtungshaftung bei marktadäquater Verwertung von Vermögen in der Liquidation

Veräußern die Gesellschafter-Geschäftsführer einer sich in Liquidation befindlichen GmbH deren Vermögensgegenstände an eine von ihnen abhängige neu gegründete Gesellschaft, legt eine derartige Verlagerung des Geschäftsbetriebs den Schluss auf eine „Selbstbedienung” i. S. der Existenzvernichtungshaftung nahe. Diese Haftung greift jedoch nur, wenn der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern in sittenwidriger Weise das zur Tilgung ihrer Schulden erforderliche Vermögen entzogen und damit eine Insolvenz verursacht wurde (Fall einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, § 826 BGB, mit der Rechtsfolge Schadenersatz). Bei der geschilderten Sachlage liegen diese Voraussetzungen nur dann vor, wenn das Gesellschaftsvermögen unter Wert auf die Neugesellschaft übertragen wurde. Der klagende Insolvenzverwalter...

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