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Vorsicht Falle: Treuhandaufträge und Insolvenzanfechtung
I. Einführung und Problemaufriss
Oftmals entsteht zwischen Steuerberater und Auftraggeber ein langjähriges und vertrauensvolles Mandatsverhältnis. Bisweilen bittet der Mandant den Steuerberater, für ihn treuhänderisch tätig zu werden. Grundsätzlich ist Steuerberatern berufsrechtlich nicht untersagt, Treuhandgeschäfte wahrzunehmen (vgl. NWB JAAAB-16827, BFH/NV 2004 S. 824 ff., Rn. 19).
Dem NWB DAAAE-09851, ZIP 2012 S. 1038 ff. = NZI 2012 S. 453 ff.) lag ein Fall vor, in dem der Geschäftsführer einer GmbH nach einem am gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der nachmaligen Schuldnerin am Beträge i. H. von insgesamt 24.650 € und am einen weiteren Betrag i. H. von 9.601,61 € an die beklagte Steuerberatersozietät überwiesen hat. Am veranlasste die Schuldnerin neuerlich zwei Überweisungen i. H. von insgesamt 33.000 € an die Beklagte. Daraus wurden von der Steuerberatungssozietät Beitragsrückstände der Schuldnerin bei verschiedenen Krankenkassen sowie Lohnforderungen von Arbeitnehmern getilgt. Nachdem am das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ...