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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 27/12 EFG 2012 S. 1519 Nr. 16

Gesetze: AO § 118 Satz 1, AO § 146 Abs. 2b, AO § 200 Abs. 1, AO § 200 Abs. 3 Satz 2

Anforderungen von Unterlagen - Auskünfte aus Anlass einer Betriebsprüfung

Leitsatz

  1. Zum Begriff des VA.

  2. Die Aufforderung, im Rahmen einer Ap einen Zugriff auf bestimmte Daten zu ermöglichen, ist ein VA.

  3. Die während einer Ap vom Prüfer gegenüber dem Stpfl. erlassene schriftliche Aufforderung, bestimmte Fragen zu beantworten sowie genau bezeichnete Belege, Verträge und Konten vorzulegen, ist jedoch i.d.R. nur eine nicht selbstständig anfechtbare Vorbereitungshandlung, wenn sie nur der Ermittlung steuermindernder Umstände dient und deshalb nicht erzwingbar ist.

  4. Die schriftliche Aufforderung, im Rahmen einer Bp Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, ist ein VA, wenn es auch um steuerbegründende Tatsachen geht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 336 Nr. 11
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2012 S. 921
EFG 2012 S. 1519 Nr. 16
DAAAE-13719

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.05.2012 - 6 K 27/12

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