Verlustabzugsbeschränkung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG bei dreijähriger Liquidationsverlagerung nach § 11 Abs. 1 KStG
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Ist im Falle der Liquidationsbesteuerung der Grundabzugsbetrag des § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG aufgrund des sich aus § 11 Abs. 1 Satz 2 KStG ergebenden (maximal) drei Jahre umfassenden Besteuerungszeitraums nur einmal zu gewähren; oder sind die Liquidationsergebnisse getrennt zu betrachten und ist für die Gewinnjahre jeweils ein Grundabzug in Höhe von 1 Mio. € zu gewähren?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
HAAAE-13693