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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 10 | Kfz-Kosten: Mindestanforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Der BFH hat aktuell entschieden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss und dass diesen Anforderungen nicht entsprochen ist, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.

Die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch werden von vielen Mandanten als übertrieben empfunden. Hoffnung hatte jedoch im Frühjahr 2010 ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg geweckt. Im Streitfall enthielt das Fahrtenbuch eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei isolierter Betrachtung nicht alle erforderlichen Angaben. Die fehlenden Informationen ergaben sich jedoch aus einer Computerdatei, die der Geschäftsführer nachträglich am PC erstellte. Den Richtern aus Cottbus genügte diese Kombination . Doch leider hat der Bundesfinanzhof das erstinstanzliche Urteil jetzt wieder kassiert.

Der BFH verwarf das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß, weil als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben waren, nicht aber die komplette Zieladresse. Auch die konkret besuchten Kunden waren nicht ei...

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