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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 71/11

Gesetze: ZK Art. 12 Abs. 4

Zolltarif: Einreihung von erotischen Körperpflegemitteln

Leitsatz

1. Die Einreihung einer zur Hautpflege geeigneten Zubereitung in Position 3304 KN setzt eine entsprechende Aufmachung voraus.

2. Erfolgt die Einreihung einer Warenzusammenstellung nach ihrem charakterbestimmten Bestandteil (Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - AV - 3b), so ist die Aufmachung der Warenzusammenstellung maßgebend.

3. Die Aufmachung einer zur Hautpflege geeigneten Zubereitung als einer beim Liebesspiel stimulierenden Substanz steht einer Einreihung in Position 3304 KN entgegen, nicht aber einer Einreihung in Position 3307 KN.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAE-13114

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.01.2012 - 4 K 71/11

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