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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 777

Mediationsgesetz verabschiedet

[i]MediationsG wird in Kürze in Kraft tretenDer am vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde nach einigen bedeutenden Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, einem Einspruch des Bundesrates und einem Kompromiß im Vermittlungsausschuß (vgl. BT-Drucks. 17/10102) am vom Bundestag und am Tag darauf vom Bundesrat verabschiedet. Das Mediationsgesetz wird in Kürze – mit über einjähriger Verspätung – am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Wesentliche Änderungen der beschlossenen Gesetzesfassung gegenüber dem
Regierungsentwurf

Die [i]Mediation nur noch außerhalb von Gerichtenursprünglich im Entwurf des Mediationsgesetzes vorgesehenen drei Varianten möglicher Mediationsverfahren (außergerichtliche Mediation, gerichtsnahe Mediation und gerichtsinterne Mediation) sind entfallen. Die Mediation selbst darf, auch aufgrund der damit verbundenen rechtlichen und sonstigen Besonderheiten, grds. nur noch außerhalb von Gerichten stattfinden (§ 1 MediationsG). Bisher bei einigen Gerichten stattfindende Modellprojekte zur Mediation müssen beendet werden (§ 9 MediationsG). Damit wird eine klare Trennung der k...

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