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StuB Nr. 13 vom Seite 503

Erweiterung der Pflichtrechenwerke nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB

Anmerkungen und Rechtsfolgen

WP/StB Dr. Christian Zwirner, WP/StB Karl Petersen und StB Beate König

Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung des § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB den Berichtsumfang der handelsrechtlichen Rechnungslegung für bestimmte Kapitalgesellschaften erweitert. Erstmals waren die neuen Pflichtrechenwerke für den Jahresabschluss 2010 zu beachten, sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Falls diese Rechenwerke bei den Pflichten rund um den Jahresabschluss nicht durchgehend berücksichtigt worden sind, stellt sich die Frage nach Rechtsfolgen bzw. Handlungsempfehlungen.

Kernaussagen
  • Aus dem Fehlen eines der Pflichtrechenwerke folgt regelmäßig die Nichtigkeit des Jahresabschlusses gem. § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG. Demzufolge besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Beseitigung der Nichtigkeit durch Neuaufstellung. Erfolgt keine Heilung des nichtigen Jahresabschlusses durch Neuaufstellung, ist die Heilung durch Zeitablauf zu prüfen.

  • Mit der Nichtigkeit des Jahresabschlusses ist nach § 253 Abs. 1 Satz 1 AktG auch der Gewinnverwendungsbeschluss neu zu fassen. Im Einzelfall sind Schadenersatzansprüche gegen die Organe zu prüfen.

  • Der unvollständige Vorjahresabschluss ist ggf. durch einen richtigen Jahresabschluss zu ersetzen, um die Nichtigkeit des Jahresabschlusses zu heilen und etwaige weitere Rech...

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