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Verwaltungszustellungsgesetz; | förmliche Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde (§ 3 VwZG)

Am ist das Zustellungsreformgesetz v. (BGBl 2001 S. 1206) in Kraft getreten, dessen Änderungen der Zustellungsbestimmungen in der ZPO sich insofern auch auf das Zustellungsverfahren nach dem VwZG auswirken, als gemäß dem - ebenfalls geänderten - § 3 Abs. 3 VwZG nun für die Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde die Vorschriften der §§ 177 bis 181 ZPO (n. F.) gelten. Gleichzeitig tritt die Zustellungsvordruckverordnung v. (BGBl 2002 I S. 618) in Kraft, die neue Vordrucke für die anlässlich der Postzustellung gem. §§ 176 bis 182 ZPO - also im Justizbereich - zu verwendenden Formulare enthält. Es sind Zweifelsfragen in der Praxis dahingehend aufgetreten, ob diese neuen Formulare auch im Rahmen der Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde gem. § 3 VwZG, also im Geltungsbereich nach § 1 Abs. 1 VwZG verwendet werden können. Nach dem Schr. des BMI v...

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