Walter Niermann

Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55923-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58493-0

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Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung (3. Auflage)

3. Freistellung von der Steuerpflicht durch Doppelbesteuerungsabkommen – DBA

3.1 Allgemeines

Bei beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht kann für den Arbeitslohn aus einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit eine Befreiung

  • nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder

  • nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE)

sowie bei beschränkter Steuerpflicht wegen Verwertung der im Ausland ausgeübten Tätigkeit im Inland (§ 50 Abs. 7 EStG i. V. m. R 39d. Abs. 2 LStR) in Betracht kommen.

Deutschland hat mit anderen Staaten bilaterale DBA geschlossen. Eine aktuelle Zusammenstellung der gültigen DBA nebst Hinweisen auf etwaige Änderungen wird einmal jährlich im BStBl I veröffentlicht (zuletzt zum Stand der DBA zum : BStBl 2011 I S. 69).

Die DBA gehen innerstaatlichem Recht vor (vgl. § 2 AO). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein. So richtet sich die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht eines Arbeitnehmers, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 EStG erfüllt, stets nach deutschem Steuerrecht, auch wenn er Wohnsitze im In- und Ausland hat.

Beispiel:

Ein ausländischer Arbeitnehmer ist für einen deutschen Arbeitgeber i...

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