Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
3. Aufl. 2012
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1. Besteuerung des Arbeitlohns für eine Tätigkeit im Ausland – Allgemeines
Viele Arbeitnehmer werden für ihren inländischen Arbeitgeber im Ausland tätig. In diesen Fällen ist zu prüfen,
ob und in welchem Umfang der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist,
ob eine Freistellung von der Lohnsteuer nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA; § 39b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes – EStG) oder
aufgrund des Auslandstätigkeitserlasses (ATE; § 34c Abs. 5 EStG; bei beschränkter Steuerpflicht § 50 Abs. 7 EStG; ab 2009: § 50 Abs. 4 EStG) in Betracht kommt.
Doppelbesteuerung bedeutet, dass
Arbeitslohn in zwei oder mehreren Staaten für denselben Zeitraum besteuert wird. Wohnort und Arbeitsort liegen in verschiedenen Staaten. Die Besteuerung überschneidet sich, weil der eine Staat das Gesamteinkommen („Welteinkommen„) des ansässigen Steuerpflichtigen besteuert („unbeschränkte Steuerpflicht„) und der andere Staat die Einkünfte, die aus seinem Inland stammen, auch bei nicht ansässigen Personen besteuert („beschränkte Steuerpflicht„).
Eine Doppelbesteuerung kann durch verschiedene einseitige oder mehrseitige Maßnahmen vermieden oder eingeschränkt werden:
ein Staat kann einseitig darauf verzichten, bestimmte ausländische Einkünfte zu besteuern. Er k...