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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 715/09 G EFG 2012 S. 1594 Nr. 16

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 25, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 18

Zu den Voraussetzungen der Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 25 GewStG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG für Wirtschaftsförderungsgesellschaften

Leitsatz

  1. Für die Gewerbesteuerbefreiung einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft kommt es nicht mit verfahrensrechtlicher Bindung auf die Befreiung in der Körperschaftsteuerveranlagung, sondern allein darauf an, ob die materiellen Befreiungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG erfüllt sind.

  2. Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten von Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu marktüblichen Konditionen, die auch von privaten Anbietern erbracht werden können, fallen wegen der Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts nicht unter die Befreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG .

  3. Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 Satz 2 KStG setzt voraus, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft ihr Vermögen und erzielte Überschüsse ausschließlich zur Erreichung ihres Förderzwecks verwendet.

  4. Eine einzelne nicht durch den gesetzlichen Förderzweck begünstigte Tätigkeit einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft führt zum Wegfall der Steuerbefreiung in vollem Umfang

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1505 Nr. 24
EFG 2012 S. 1594 Nr. 16
YAAAE-12458

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.03.2012 - 6 K 715/09 G

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